Ganz kurz gesagt: Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren, welches der Annahme zugrunde liegt, dass Körper und Seele eine Einheit sind. Demnach sind Krankheiten, Belastungen oder Symptome entweder Ursache oder Ausdruck von seelischem Ungleichgewicht.
Eine gute erste Übersicht finden Sie hier.
Was ist Personzentrierte Psychotherapie?
Die Personzentrierte Psychotherapie ist eine in Österreich staatlich anerkannte psychotherapeutische Methode und gehört zum Cluster der Humanistischen Therapieschulen. Sie ist auch unter den Bezeichnungen 'Klientenzentrierte Psychotherapie' oder 'Gesprächspsychotherapie' bekannt.
Die Personzentrierte Psychotherapie wurde in den 1940er Jahren vom amerikanischen Psychotherapeuten Carl R. Rogers begründet. Mit seinem humanistischen Ansatz ist Rogers zur Überzeugung gelangt, dass jede Person ein großes Potential für persönliches Wachstum in sich trägt.
Personzentrierte Psychotherapie unterstützt Menschen dabei, Zugang zu ihren inneren Ressourcen (wieder) zu finden. In der Therapie kommt dies vor allem durch drei Grundhaltungen von Psychotherapeut*innen zustande: positive Wertschätzung, einfühlendes Verstehen und Authentizität.
Wie steht es um die Verschwiegenheit in einer Psychotherapie?
Psychotherapeut*innen unterliegen einer sehr strengen, gesetzlich geregelten und im österreichischen Psychotherapiegesetz verankerten Schweigepflicht (§44 PthG, BGBI. I Nr. 49/2024). Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, sich als Klient*in in einem geschützten Rahmen auf einen psychotherapeutischen Prozess einzulassen und sich der Therapeutin anvertrauen zu können.
Was erwartet mich in einem Erstgespräch?
In einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, meine Arbeitsweise kennenzulernen und zu schauen, ob Sie sich gut aufgehoben und wohlfühlen. Das Wichtigste ist, dass die „Sympathie“ stimmt und Sie sich vorstellen können, sich auf einen gemeinsamen Prozess einzulassen. Zugleich geht es darum, die Rahmenbedingungen einer Therapie zu besprechen und offene Fragen zu klären.
Woran erkenne ich im Erstgespräch, ob ich für mich einen guten Therapieplatz gefunden habe?
Hier sind einige Fragen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können:
Fühle ich mich grundsätzlich wohl, auch wenn ich in der Therapiestunde vielleicht aufgeregt bin?
Kann ich mir vorstellen, dass ich wiederkomme und von mir erzähle?
Hört die Therapeutin mir aufmerksam und genau zu?
Lässt sie mich ausreden?
Stellt sie Fragen?
Habe ich das Gefühl, die Therapeutin versteht, was ich meine?
Haben die Therapeutin und ich gemeinsam eines oder mehrere Therapieziele festgelegt, sodass für beide Seiten klar ist, in welche Richtung und an welchen Themen in der Therapie gearbeitet wird?
Wurde ich über die Rahmenbedingungen der Therapie aufgeklärt (wie etwa Verschwiegenheitspflicht, Honorar, Absageregelung etc.)?
Muss ich mich in einer Psychotherapie auf die Couch legen?
Das ist nur eine der vielen Vorstellungen und Phantasien, die viele Menschen von Psychotherapie haben. Ich lege viel Wert darauf, dass wir uns in der Sitzung wortwörtlich auf Augenhöhe begegnen können und Blickkontakt möglich ist.
Grundsätzlich gibt es folgende Arten der Finanzierung:
Psychotherapie als Selbstzahler*in
Psychotherapie mit Teilrefundierung durch die Krankenkasse:
Sollte sich zu Beginn der Therapie herausstellen, dass Ihre seelischen Beschwerden (Symptome) die Kriterien für eine psychische Erkrankung (im Sinne einer ICD-10-Diagnose) erfüllen, gibt es die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss für Psychotherapie zu erhalten. Die österreichischen Krankenkassen erstatten Ihnen dann einen Teil meines Honorars. Die Diagnose wird von mir als Psychotherapeutin gestellt und mit Ihnen besprochen.
Die Höhe des Zuschusses gilt pro Therapieeinheit und beträgt:
ÖGK: 33,70€
KFA Wien: 38,00€
SVS: 45,00€
BVAEB: 48,80€
(Stand: 02.06.2025)
Weitere Möglichkeiten:
Kostenübernahmen durch private Zusatzversicherungen
Absetzbarkeit der Kosten für Psychotherapie im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung („Steuerausgleich")
Haben Psychotherapeut*innen eigentlich auch selbst Therapieerfahrung?
Ja! Wie viele Stunden und in welchem Setting hängt dabei von der erlernten Psychotherapiemethode und der jeweiligen Ausbildungseinrichtung ab.
Als Personzentrierte Psychotherapeutin habe ich im Rahmen meiner Ausbildung mindestens 100 Stunden Einzeltherapie gemacht und etwa 200 Stunden Gruppentherapie absolviert. Ich kann daher gut nachvollziehen, wie es ist und wie es sich anfühlt, in der Klient*innenposition zu sein.
Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut*in, Psycholog*in und Psychiater*in?
Psychotherapeut*innen haben eine mehrjährige Psychotherapieausbildung absolviert.
Dadurch sind sie berechtigt, psychische Erkrankungen zu diagnostizieren und diese psychotherapeutisch zu behandeln. Vor ihrer Ausbildung haben Psychotherapeut*innen bereits einen Quellberuf ausgeübt bzw. ein Quellstudium erworben (aus den Bereichen der Pädagogik, Psychologie oder Medizin).
Psycholog*innen haben Psychologie studiert.
Üblicherweise arbeiten sie in der Forschung (z.B. über menschliches Verhalten) oder sind beratend tätig (z.B. als Arbeits- oder Organisationspsycholog*innen in Unternehmen). Durch eine zusätzliche Ausbildung sind sie als Klinische Psycholog*innen auf Diagnostik spezialisiert, wenn es bestimmte testpsychologische Untersuchungen benötigt (z.B. bei der Testung auf ADHS).
Psychiater:innen sind Ärzt*innen und haben Medizin studiert.
Sie stellen psychiatrische Diagnosen und dürfen auch Medikamente (Psychopharmaka) verschreiben. Manche Psychiater*innen haben auch eine Zusatzausbildung zur/m Psychotherapeut*in absolviert.
Welche Abgrenzung gibt es zwischen Psychotherapie und Coaching?
Psychotherapie ist eine sogenannte Vorbehaltstätigkeit.
Das bedeutet, dass die Ausübung des Berufes und das Führen der Berufsbezeichnung nur jenen Personen vorbehalten ist, die eine dementsprechende Ausbildung absolviert haben. Das Bundesministerium führt hierzu eine Datenbank aller österreichischen Psychotherapeut*innen. Außerdem ist ‚Psychotherapeut*in‘ eine geschützte Berufsbezeichnung mit einem Berufskodex und dementsprechend gesetzlicher Grundlage.
Coach*in und Berater*in sind keine geschützten Berufsbezeichnungen.
Jede Person darf sich so nennen und Leistungen anbieten, selbst wenn hierzu keine Ausbildung gemacht wurde. Das bedeutet, dass Angebote für Coachings und Beratungen auch intransparent und/oder unprofessionell sein können. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Qualifikation der Person, die so eine Leistung anbietet.
Auch inhaltlich gibt es Unterschiede: in Psychotherapien stehen die Behandlung, Betreuung und Begleitung von Personen mit seelischen Belastungen und dementsprechendem Leidensdruck im Vordergrund. In Coachings geht es meistens um eine Unterstützung in Form von Ratschlägen oder Verhaltensoptimierungen (z.B. Business-Coachings für Führungskräfte).